Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Stand: 25. August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratungs-, Planungs-, Berechnungs-, Kalkulations-, Prüfungs-, Dokumentations- und Projektunterstützungsleistungen zwischen Lukas Nonnenmacher, handelnd unter NONNENMACHER – Trinkwasserhygiene & TGA (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Auftraggebern.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Darstellungen auf der Website und erste Auskünfte sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung oder den einvernehmlichen Beginn der Leistung zustande. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das jeweilige Angebot und die vereinbarte Leistungsbeschreibung.
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keine handwerkliche Ausführung, Montage, Wartung oder Reparatur und keinen bestimmten wirtschaftlichen oder behördlichen Erfolg. Änderungen und Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und vergütet.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Bestandsdaten, Pläne, Berechnungsgrundlagen, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit. Er prüft erkennbar unvollständige oder unzutreffende Grundlagen und weist den Auftragnehmer auf besondere Risiken, Fristen und Randbedingungen hin.
Verzögerungen und Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen und können nach dem vereinbarten Zeitaufwand zusätzlich berechnet werden.
4. Termine und Leistungshindernisse
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen, insbesondere ausbleibender Mitwirkung, höherer Gewalt oder nicht vorhersehbaren Ausfällen notwendiger Dritter, verschieben sich Termine angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über wesentliche Verzögerungen.
5. Vergütung, Auslagen und Zahlung
Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Soweit keine Pauschale vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand zu den vereinbarten Stundensätzen. Erforderliche Reisezeiten, Fahrtkosten, Fremdleistungen und sonstige Auslagen werden berechnet, soweit dies vereinbart oder zur Auftragsausführung erforderlich und für den Auftraggeber erkennbar war.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder in der Rechnung genannten Frist ohne Abzug fällig. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen.
6. Prüfung und Abnahme
Der Auftraggeber prüft übergebene Arbeitsergebnisse zeitnah und teilt erkennbare Mängel mit. Soweit die vereinbarte Leistung Werkvertragsrecht unterliegt, gelten die gesetzlichen Abnahmevorschriften. Bei Dienst- und Beratungsleistungen ist kein bestimmter Erfolg geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Nutzungsrechte und Unterlagen
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Recht, die individuell erstellten Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Projektzweck zu nutzen. Eine Weitergabe an projektbeteiligte Fachunternehmen, Planer, Behörden und Auftraggeber des Kunden ist zulässig, soweit sie für diesen Zweck erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder Nutzung für andere Projekte bedarf der Zustimmung in Textform.
Vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlagen bleiben dessen Eigentum. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Sicherungskopien bleiben unberührt.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber oder von Dritten bereitgestellten Informationen vertrauen, soweit keine offensichtlichen Widersprüche bestehen. Die Verantwortung des Auftraggebers für abschließende unternehmerische Entscheidungen, behördliche Einreichungen und die Umsetzung durch ausführende Unternehmen bleibt unberührt.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
10. Kündigung und vorzeitige Beendigung
Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt. Bei vorzeitiger Beendigung werden die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen sowie nicht mehr stornierbare, auftragsbezogene Fremdkosten abgerechnet. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen.